
Die Hadrianische Teilung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht. Er bezeichnet eine auf den römischen Kaiser Hadrian (117–138) zurückgehende Regelung des Eigentumserwerbs an Schatzfunden. Im Corpus iuris civilis wurde diese in Inst. 2. 1. 39 mit Wirkung vom 30. Dezember 533 kodifiziert. Das deutsche BGB hat sie in {§|984|bgb|juris} übernommen. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hadrianische_Teilung
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